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   BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68   

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https://dejure.org/1968,8240
BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68 (https://dejure.org/1968,8240)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1968 - 1 StR 129/68 (https://dejure.org/1968,8240)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1968 - 1 StR 129/68 (https://dejure.org/1968,8240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorhandensein einer Täterschaft - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68
    Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß zwischen den Urteilsfeststellungen und den Angaben im Protokoll Widersprüche bestehen (BGH NJW 1966, 63 Nr. 22).
  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68
    Daher hätte das Landgericht erörtern müssen, ob der Angeklagte - falls er nicht Täter oder Mittäter war - sich der Hehlerei (§ 259 StGB) schuldig gemacht hat; denn Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei ist zulässig (BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; 15, 63) [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60].
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68
    Daher hätte das Landgericht erörtern müssen, ob der Angeklagte - falls er nicht Täter oder Mittäter war - sich der Hehlerei (§ 259 StGB) schuldig gemacht hat; denn Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei ist zulässig (BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; 15, 63) [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60].
  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68
    Denn Allein- und Mittäterschaft sind wahldeutig feststellbar und im Unrechtsgehalt gleichwertig (BGHSt 11, 18).
  • BGH, 29.06.1960 - 2 StR 276/60

    Versuchte Notzucht im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit - Maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68
    Daher hätte das Landgericht erörtern müssen, ob der Angeklagte - falls er nicht Täter oder Mittäter war - sich der Hehlerei (§ 259 StGB) schuldig gemacht hat; denn Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei ist zulässig (BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; 15, 63) [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60].
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