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BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorhandensein einer Täterschaft - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65
Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die …
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68
Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß zwischen den Urteilsfeststellungen und den Angaben im Protokoll Widersprüche bestehen (BGH NJW 1966, 63 Nr. 22). - BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68
Daher hätte das Landgericht erörtern müssen, ob der Angeklagte - falls er nicht Täter oder Mittäter war - sich der Hehlerei (§ 259 StGB) schuldig gemacht hat; denn Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei ist zulässig (BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; 15, 63) [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60]. - BGH, 30.06.1960 - 2 StR 275/60
Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei - Beihilfe …
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68
Daher hätte das Landgericht erörtern müssen, ob der Angeklagte - falls er nicht Täter oder Mittäter war - sich der Hehlerei (§ 259 StGB) schuldig gemacht hat; denn Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei ist zulässig (BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; 15, 63) [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60]. - BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68
Denn Allein- und Mittäterschaft sind wahldeutig feststellbar und im Unrechtsgehalt gleichwertig (BGHSt 11, 18). - BGH, 29.06.1960 - 2 StR 276/60
Versuchte Notzucht im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit - Maßgeblicher …
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 129/68
Daher hätte das Landgericht erörtern müssen, ob der Angeklagte - falls er nicht Täter oder Mittäter war - sich der Hehlerei (§ 259 StGB) schuldig gemacht hat; denn Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei ist zulässig (BGHSt 1, 302, 304 [BGH 12.09.1951 - 4 StR 533/51]; 15, 63) [BGH 29.06.1960 - 2 StR 276/60].